Es wird immer klarer, warum das Arbeitslosengeld II, warum die Leistungen nach dem SGB II „Hartz IV“ heißen, benannt nach dem ehemaligen VW-Personalchef und dem Kommissionschef für die „Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
„Grundsicherung in der Horizontalen“ titelten die Aachener Nachrichten in ihrer Online-Ausgabe vom 1. August 2006 [*] und beschrieben den Fall einer alleinerziehenden Mutter, der von der ARGE in der Stadt Aachen einen Minijob als „Außendienstmitarbeiterin im erotischen Bereich“ angeboten worden war.
Wie sich dann beim Arbeitgeber herausstellte, sollte nicht nur telefonische Aquise, sondern auch persönlicher körperlicher Einsatz gefordert werden.
Dazu der Leiter der ARGE, Marcel Raschke, laut „an-online“ [*]: „Oberstes Ziel sei es, auch eine Mutter mit zwei Kindern aus ALG II herauszuführen“.
Hat doch, als er noch VW-Personalvorstand war, Peter Hartz, nach dem „Hartz IV“ benannt ist, laut staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen Untreue Lustreisen von Managern und Betriebsräten gebilligt, die sogenannte VW-Affäre, wo besagte Herren unter anderem auch Nobelpuffs in Brasilien besucht haben sollen.
Aufgeflogen war das Ganze durch die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den VW-Personalmanager Klaus Gebauer, der dann wohl ausgepackt hat, nachdem er wohl die Zeche alleine bezahlen sollte.
Wie praktisch, wenn in Zukunft Manager und Betriebsräte nicht erst zum Bumsen nach Brasilien fliegen müssen, sondern sich nach Belieben aus dem Personalpool der „Hartz IV“-Empfängerinnen und -empfänger bedienen können.
Nicht erst die Sektdusche des ehemaligen stellvertretenden Bremer Bürgermeisters Peter Gloystein gegen einen Arbeitslosen [**] macht deutlich, wie solche Herren wirklich über Arbeitslose denken.
Und so gesehen bekommen die Äußerungen auf einer Tagung der Hanns Martin Schleyer-Stiftung zur Weiterentwicklung von „Hartz IV“ eine besondere Note:
So heißt es laut Focus [***]:
„Ganz ohne zusätzliche Bezahlung sollen Arbeitslose nach dem Willen von Steffen Roth auskommen, wenn sie eine gemeinnützige Ersatzbeschäftigung annehmen. Der Geschäftsführer des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsförderung versteht seine Idee als Angebot an alle, ‚die sich fair verhalten’ und für ihr Alg II eine Gegenleistung erbringen möchten. Dafür sollen weder bei der Wochenarbeitszeit noch bei der Art der Tätigkeit die Einschränkungen gelten, mit denen Ein-Euro-Jobs zurzeit noch belegt sind.“
Klar, das horizontale Gewerbe arbeitet eher des nachts und solange, bis die vom Zuhälter geforderte Summe zusammen ist, und auch Prostituierte verhalten sich „fair“, wenn sie den größten Teil ihrer Beschäftigungsentlohnung ihrem Zuhälter überlassen als Dank für dessen Schutzgarantien, dafür, daß er sie am Leben läßt. Und wer möchte daran zweifeln, daß das sogenannte älteste Gewerbe der Welt gemeinnützig ist?
Und Focus weiter [***]:
„Das brisanteste Modell präsentierte der Direktor für Arbeitsmarktpolitik am Bonner IZA-Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Hilmar Schneider. … Arbeitslosen-Auktionen … ‚Das höchste Gebot gewinnt’. Für die Arbeitslosen ist unerheblich, welcher Lohn tatsächlich gezahlt wird – sie erhalten weiter nur ihr Arbeitslosengeld II. Die Erlöse aus der Versteigerung fließen der öffentlichen Hand zu.“
Der Staat als Zuhälter seiner „Hartz IV“-Empfängerinnen und -empfänger!
Es gab mal Zeiten, da hat der hessische Landesfürst – nein, nicht Roland Koch – seine Untertanen als Soldaten in andere Länder verkauft. Da geht es den „Hartz IV“-Leuten doch besser: sie dürfen zu Hause bleiben müssen, so die Erreichbarkeitsanordnung – die Aufenthaltsbezirke sind eben wie bei Zuhältern üblich abgesteckt.
** http://www.bild.t-online.de/ („Bremens Skandal-Bürgermeister zurückgetreten“ vom 12.5.2005 – „Ist dieser Politiker nicht ganz bei Prost?“ vom 13.5.2005 – „Skandal-Senator kann länger kassieren als er gearbeitet hat!“ vom 14.5.2006)