Niedersachsen: Arbeitsdienst in Schulen und Kindergärten
(2. Februar 2005)
Als ich im März 2004 meinen Artikel „Arbeitsdienst 2005“ [http://www.HerbertMasslau.de/pageID_1048892.html] veröffentlichte, da war der von mir am Ende des Artikels getätigte Ausblick halb Scherz halb Vorahnungswissen: arbeitslose Lehrer machen Ganztagsbetreuung in der Schule, arbeitslose Erzieherinnen werden in Ganztagskindergärten zwangsverpflichtet, arbeitslose Köche in den Großküchen für Ganztagsschulen und -kindergärten.
Jetzt scheint dieser Ausblick so schnell Wirklichkeit zu werden wie der Titel „Arbeitsdienst 2005“ suggeriert:
Arbeitslose Lehrer, Erzieherinnen und Sozialpädagogen sollten doch, so der Niedersächsische Kultusminister Busemann (CDU) „nicht im Stich“ gelassen werden mit ihrem Alg II. Und weil die armen Schulen und Kitas doch Unterstützung gebrauchen könnten, rief der Kultusminister „zu einem kreativen Umgang mit den neuen Möglichkeiten des Sozialgesetzbuches (Hartz IV)“ auf.
Nun darf von so einem Niedersachsen – laut Nationalhymne: „sturmfest und erdverwachsen“ – nicht allzu viel Phantasie beim Begriff Kreativität verlangt werden. Und in der Tat beschränkt sich diese Kreativität hinsichtlich der arbeitslosen Pädagogen denn auch auf Tätigkeiten wie Pausenaufsicht, Begleitung beim Schwimmunterricht, Stützhilfen beim Sport, Auf- und Abbau von Versuchsanordnungen, Hausaufgabenbetreuung und so weiter. Sicherlich eine kreative Aufgabe für so manch arbeitslosen Physiklehrer die Amperemeter zu Unterrichtszwecken aus der Vitrine holen zu dürfen, vor allem als Pedell eines anderen Physiklehrers, der nur deswegen statt Alg II zu bekommen nach A 13 bezahlt wird, weil er sich rechtzeitig das richtige Parteibuch zugelegt hat.
Und damit niemand denkt, ich hätte mir das nur ausgedacht, hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 25. Januar 2005 und der entsprechende Link:
Dokumentation:
Kultusminister regt kreativen Umgang mit Hartz IV an
Busemann: „Schulen und Kitas können Unterstützung gebrauchen“
"Fast 7000 meist hoch qualifizierte Personen aus dem Berufsfeld Sozial- und Erziehungsberufe einschließlich der natur- und geisteswissenschaftlichen Berufe, davon allein 4.691 in der Sozialpädagogik, als Erziehrinnen und Erzieher oder Sozialassistenten ausgebildete Menschen beziehen Arbeitslosengeld II. Wir sollten sie nicht im Stich lassen und alle Möglichkeiten nutzen, um ihnen Arbeitsgelegenheiten anbieten zu können. Denn Kindertagesstätten und Schulen können Unterstützung durch zusätzliche Kräfte gut gebrauchen", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 24. Januar 2005 zu einem kreativen Umgang mit den neuen Möglichkeiten des Sozialgesetzbuchs (Hartz IV) aufgerufen.
"Insbesondere bisher Langzeitarbeitslose haben es schwer, den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen, wenn ihnen die unmittelbare Praxiserfahrung fehlt. Das gilt gerade für Tätigkeiten, bei denen es auf den Umgang mit Menschen ankommt, also den gesamten sozialen und pädagogischen Bereich", machte Busemann deutlich. Die angedachten zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten dürften jedoch weder reguläre Arbeitskräfte verdrängen noch die Qualität der pädagogischen Arbeit beeinträchtigen. "In Frage kommen alle Tätigkeiten, mit denen Lehrkräfte von Tätigkeiten außerhalb ihrer pädagogischen Aufgabenstellung entlastet werden und dadurch mehr Zeit für den Unterricht gewinnen", schlug Busemann vor. Dazu zählten organisatorisch-technische Aufgaben wie die Wartung von Geräten für den naturwissenschaftlichen oder den Sportunterricht, Mitarbeit bei der Lernmittelausleihe, die Betreuung von Sammlungen oder Mithilfe beim Auf- und Abbau von Versuchsanordnungen. "Auch im Schulablauf außerhalb der Unterrichtsstunden können zusätzlich Beschäftigte mitwirken. Bei der Pausenaufsicht, als zusätzliche Begleitpersonen beim Schwimmunterricht oder auf Klassenfahrten und bei der täglichen Fahrt mit dem Schulbus", erläuterte Busemann. Kindertagesstätten und Schulen könnten mit zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihr Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Mütter zuschneiden. "In den Ganztagsschulen ergeben sich viele zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Arbeitskräfte von der Speisenzubereitung bis zur Spülhilfe in der Mensaküche, im Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht sowie je nach Eignung und Qualifikation in Arbeitsgemeinschaften oder der Hausaufgabenbetreuung", stellte Busemann fest.
"Bei einer Gesamtzahl von rund 185.000 Beziehern von Arbeitslosenhilfe im Oktober 2004 in Niedersachsen erscheint es realistisch, jetzt landesweit 20.000 und mehr zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitsuchende mit unterschiedlichen Qualifikationen einzurichten. Schulen und Kindertagesstätten könnten sich dabei entscheidend einbringen", so der Kultusminister abschließend.