Herbert Masslau

Arbeitsdienst 2005

(21. März 2004)

 

 

Ausgangspunkt für diesen Artikel ist die Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht und in dessen zwangsläufiger Folge auch die Abschaffung des Zivildienstes als zivilem Ersatzdienst, nämlich für alle diejenigen, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern.

Sofort kam mir dabei der Gedanke, daß die Abschaffung des Zivildienstes – und damit verbunden der Quasi-Zusammenbruch der Sozialpflege – kompensiert würde durch den Arbeitsdienst für Arbeitslose. Hitler ließ halt Autobahnen bauen durch die “Spatenpaulis”, wir lassen halt Alte pflegen oder, wie es 2002 bei der Oder-Flut auf freiwilliger Basis so schön vorexerziert wurde, Deiche bauen.

Die neue Militärstruktur soll nicht nur dazu dienen Deutschland auch am Hindukusch zu verteidigen, wie es Kriegsminister Struck ausdrückte, sondern Europa lechzt danach, der kapitalistischen Weltführungsmacht USA nicht nur ökonomisch den Stinkefinger zu zeigen, sondern auch auf dem militärischen Parkett mitzuhalten. Denn, daß die USA gerade dabei sind, die ehemaligen französischen Kolonien in Afrika nicht nur bezüglich deren ökonomischer Bindung an den Euro-Raum den Dollar zu offerieren, sondern schlichtweg dabei sind, dort eine Militärbasis nach der anderen zu errichten, ist dann auch eine global-strategische Frage für die EU. Im Falle Haiti mußte der US-Hund noch mit dem französischen Schwanz wedeln – aber wie lange noch?

Daß der für etwa 2020 zu erwartende Dritte Weltkrieg nicht mit einer wohlsituierten breiten bürgerlichen Bevölkerungsschicht zu machen ist, ist klar. Man schaue sich das Gejammere der US-Familien um ihre toten Soldaten im Irak an. Krieg ist eben kein Videogame im heimischen Wohnzimmer mit der Chipstüte auf dem Schoß. Und High-tech schützt auch nicht vor dem Sterben. Da muß erst die passende Stimmung her. Und die wird durch Staatsterror gegen die eigene Bevölkerung erzeugt. Und das heißt nicht nur Ausbau polizeistaatlicher Methoden, sondern auch Massenrepression durch Massenverarmung. Krieg und Kapitalismus sind nunmal wie siamesische Zwillinge.

 

 

I

Noch beschränkt sich die Notstandsgesetzgebung aus dem Jahre 1965 auf die Zwangsverpflichtung von Wehrpflichtungen auch zu zivilen Diensten. Aber was wird daraus, wenn die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft ist? Und zwangsläufig damit auch der zivile Ersatzdienst? Dann fallen die verpflichtbaren Personenkreise weg! Dafür muß Ersatz beschafft werden, und Idiot, wer glaubt, dies sei dann nicht eine allgemeine Arbeitspflicht für alle (kriegstauglichen Jahrgänge der ) 15- bis 65-Jährigen.

Wie schon ab 15? Alle sind gut beraten, sich die ab 1.1.2005 geltende neue Sozialgesetzgebung [1] genauestens anzuschauen. Die machen nicht generell vor Minderjährigen halt!

Und unter Berücksichtigung einiger maßgeblicher Gutachten hinsichtlich Rentenalter – hier bezogen auf die Dauer des Berufslebens unter dem Aspekt des “lebenslangen Lernens” – ist auch bei 65 demnächst nicht Schluß, sondern geht es “open end” darüber hinaus! [2]

Und es muß sich niemand irgendwelcher Illusionen bezüglich Verfassungsrechte, bezüglich Menschenrechte hingeben:

Die Notstandsgesetze wurden 1965 verabschiedet, die Notstandsverfassung erst 1968.

Und im März 2004 endete Vergleichbares nur teilweise mit der Kassierung der entsprechenden Paragraphen durch das Bundesverfassungsgericht: Der “Große Lauschangriff” in seinen in verachtender Weise die Menschenrechte mißachtender Ausuferung in Form der §§ 100,101 Strafprozeßordnung (StPO) von 1998 ließ sich durch einseitige Interpretation des Artikel 13 Absatz 3 Grundgesetz (GG) seitens der Exekutive und Legislative nicht durchsetzen.

Wie viele Jahre wird es dauern, wenn 2005 die allgemeine Arbeitspflicht für Arbeitslose als Gesetz eingeführt würde? Auch 6 Jahre bis das Bundesverfassungsgericht – aber nur wenn jemand klagt! – das Gesetz mit der Würde des Menschen und mit Artikel 12 GG für nicht vereinbar hält?

 

 

II

“..., dass das Haben oder Nichthaben von Arbeit nicht nur als ein wirtschaftliches Problem zu sehen ist, sondern das Arbeiten als solches ein Mittel darstellt, einen Hilfeempfänger in seinem Selbsthilfestreben zu unterstützen und ihm Gelegenheit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu geben und mithin ein wesentliches Kriterium für ein Leben ist, das der Würde des Menschen ... entspricht.” [3]

 “Arbeit macht frei” – dieser berühmt gewordene Spruch über dem Massenvernichtungslager Auschwitz war das Erste, was mir beim Lesen dieser gerichtlichen Begründung in den Kopf kam.

Nicht, daß ich dem OVG Lüneburg, welches häufig, sogar im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht, für Sozialhilfeempfänger positive Urteile spricht, unterstellte, hier seien reaktionäre Rechte am Werke. Nein, die vorliegende Passage macht vielmehr deutlich, was immer noch insbesondere im deutschen Denken tief verankert ist: ohne Arbeit ist der Mensch nichts wert – eben “Arbeit macht frei”.

Wie viele Arbeitslose gibt es, die bereit sind ohne echte Entlohnung, ohne ein wirklich würdiges Leben sichernde Einkünfte zu arbeiten, Hauptsache sie haben überhaupt Arbeit, weil sonst ist man ja kein Mensch?!

Und genau auf dieser – in der Tat gibt es kein besseres Wort dafür: hirnverbrannten – Basis wird sich ein Arbeitsdienst durchsetzen lassen.

“§ 19 Abs. 2 2. Halbsatz BSHG lässt durchaus Tätigkeiten zu, die sich mit regulären Tätigkeiten überschneiden,...”. “Im vorliegenden Fall wurde der Antragsteller der X-Schule zur Verrichtung von Hausmeistertätigkeiten (u.a. Elektroarbeiten, Umräumarbeiten, Pflege der Grünanlagen, Reinigungstätigkeiten der Außenanlage) zugeteilt.” “Mit der Einsatzstelle sei vereinbart worden, dass die Hilfeempfänger nur zu zusätzlichen Arbeiten eingesetzt würden. Damit ist den oben beschriebenen Anforderungen Genüge getan.” “ Nicht erforderlich ist, dass ... die dem Antragsteller angebotene Arbeit einen erkrankten Hausmeister ersetzen würde. Vielmehr reicht es aus, dass der Hausmeister die Arbeiten, die dem Antragsteller übertragen werden sollten, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt und nicht in diesem Umfang wahrnehmen konnte.” “Eine Erläuterung, warum die dem Antragsteller angetragenen Arbeiten bislang nicht von regulären Bediensteten erledigt worden sind, erübrigt sich.” [4]

Nun mag einer sagen, daß in einem Bundesland, wo früher die Fürsten, um Geld reinzukriegen, ihre Landsleute als Soldaten nach USA verkauften und wo heute ein Ministerpräsident regiert, der Sozialhilfeempfänger nach dem us-amerikanischen Workfare-Modell getreten sehen will, auch von der dortigen Richterschaft nichts Anderes zu erwarten ist. Aber das greift zu kurz. Hessen ist wie bei der Pauschalierung der Sozialhilfe, die sich ja auch durchgesetzt hat, nur bundesweiter Vorreiter.

Also, um das noch einmal klar zu kriegen: Nicht mehr die Stellenbeschreibung, die Beschreibung des Tätigkeitsbereiches bestimmt, ob es sich um reguläre oder zusätzliche Arbeit handelt, sondern allein die Tatsache, daß der amtierende Stelleninhaber krank geworden ist und seine reguläre Arbeit zum Zeitpunkt der Krankheit nicht ausführen kann, macht seine reguläre Arbeit zu einer zusätzlichen Arbeit, die durch Sozialhilfeempfänger erledigt werden kann.

Und was heißt das nun? Das heißt, daß in Zukunft auf jeden beliebigen Arbeitsplatz, ob Altenpfleger, ob Lehrer, ob Gärtner, ob Kfz-Mechaniker, ob sonstwas ein Sozialhilfeempfänger (ab 1.1.2005 jeder Arbeitslose) gesetzt werden kann, weil solange der reguläre Stelleninhaber krank ist, kann die Arbeit durch ihn nicht ausgeübt werden, folglich handelt es sich um eine zusätzliche Arbeit. Und gemeinnützig ist in Zukunft wohl alles, was den “Standort Deutschland” sichert. Das bietet sich ja auch bei den vielen qualifizierten Arbeitslosen an. Denn, daß die Arbeitslosen in erster Linie unqualifiziert sind, ist ja nur regierungsamtliche und unternehmerische Ideologie.

 

 

III

Im Rahmen der Diskussion um den Umbau der Bundeswehr [5] von einer kontinentalen Verteidigungsarmee zu einer globalen Angriffsarmee – wenn dann Deutschland erstmal weltweit in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt ist, wird sicherlich der Verfassungsanspruch der Verfassungswirklichkeit angepaßt, eben die normative Kraft des Faktischen – , in diesem Rahmen also, kam es, verstärkt im Januar 2004, zu einer Debatte um die Zukunft des Zivildienstes. Dieser ist über Artikel 12a Grundgesetz an die allgemeine Wehrpflicht gekoppelt, eben als ziviler Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer. Ohne Wehrpflicht aus verfassungsrechtlichen Gründen also auch kein Zivildienst.

Die Trägerverbände des Zivildienstes gehen von einem Ende des Zivildienstes bis 2008 aus mit der Folge einer Kostenlawine für Kommunen und Krankenkassen, wenn diese billigen Arbeitskräfte durch reguläre Fachkräfte ersetzt werden müßten [6],[7].

Die GRÜNEN, die kapitalistischere der Parteien, fordert in Form ihrer Soldatenfrau Angelika Beer: “Wir müssen in diesem Jahr 2004 politisch entscheiden, dass wir aus Wehrpflicht und Zivildienst ausscheiden.” [7],[8]

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, zuständig für den Zivildienst, hält die Einführung eines sozialen Pflichtjahres für verfassungswidrig und deshalb nicht machbar [7], was wegen des verfassungsrechtlichen Verbots der Zangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) so ist; deshalb plädiert sie unter anderem für Minijobs in Fürsorge-Einrichtungen, wie dies nach Auskunft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bei “Essen auf Rädern” schon der Fall sei [7].

Trotz Verfassungswidrigkeit plädierten im Rahmen dieser Debatte Länderregierungschefs von SPD und CDU für ein soziales Pflichtjahr. Die Sprüche – von Niedersachsens Ex-Regierungschef Gabriel (SPD) “Engagement für die Gemeinschaft” bis Baden-Württembergs Sozialminister Repnik (CDU) “Dienst für die Gemeinschaft” [9],[10] – erinnern dabei fatal an die “Pflicht zum Dienst an der Volksgemeinschaft” in der Nazi-Zeit.

 

 

IV

Ich schrieb eingangs, daß mir im Zusammenhang mit der Diskussion über die Abschaffung der Wehrpflicht und damit verbunden der Probleme durch die dann zwangsläufig parallele Abschaffung des zivilen Ersatzdienstes sofort der Gedanke an den Arbeitsdienst kam. Ich bin aber nicht der Einzige, dem dieser Gedanke kam. Einem Professor Scherl von der Universität Erlangen-Nürnberg kam der gleiche Gedanke auch, veröffentlicht als Artikel unter dem Titel “Workfare statt Zivildienst: Eine beschäftigungspolitische Chance” [11].

Was dieser neoliberale Professor aus Bayern meint, hat er soweit verständlich ausgedrückt, daß es an dieser Stelle für sich selber reden kann:

“Die Verteilung der zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehenden Hilfeempfänger auf einzelne Arbeitsgelegenheiten könnte durch besondere lokale Agenturen erfolgen, die neben bisherigen Zivildienstplätzen noch über viele weitere Arbeitsgelegenheiten verfügen sollten, z.B. im kommunalen Bereich für Straßenreinigung und Parkpflege, für die Pflege und Bewachung von Kinderspielplätzen oder für Helferdienste in Kindergärten und Jugendheimen.

Tätigkeiten, die nur mit einer inneren Bereitschaft zur Mitarbeit befriedigend erledigt werden können und/oder besondere charakterliche Anforderungen an die Persönlichkeit der Ausübenden stellen – wie z.B. Helferdienste in der Altenpflege – sollten nur als ‚Wahlbereich‘ angeboten werden ... . Daneben sollte es für einen “Zuweisungsbereich” auch hinreichend viele Arbeitsgelegenheiten geben, bei denen es weniger auf die Motivation der Dienstverpflichteten ankommt, bei denen die pflichtgemäße Ausführung der Arbeit leicht zu kontrollieren ist und bei denen dementsprechend auch Pflichtverletzungen leicht sanktioniert werden könnten, etwa durch Abmahnungen und äußerstenfalls durch Leistungskürzungen.”

“Eine solche Lösung entspräche dem in einigen Ländern, u.a. in USA, Großbritannien und Australien, bereits praktizierten und in der wissenschaftlichen arbeitsmarktpolitischen Diskussion gelegentlich propagierten ‚Workfare-Konzept‘.” [11]

Aber, nicht das jetzt jemand denkt, dies sei nur Denkprodukt eines Professors aus CSU-Land, der zudem noch den Workfare-Protagonisten und hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch hofiert. Mitnichten. Insbesondere die neoliberale SPD-Vordenkerin und schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis tönte schon 1999 [12]:

“Bei aller Kritik am Amerikan Way: Mindestens haben die Amerkaner den Mut gehabt, alte Zöpfe abzuschneiden und neue Wege zu gehen.” – “Die Potenziale eines Niedriglohnsektors liegen im Bereich der einfachen Dienstleistungen.”“Das Niedriglohnmodell zeigt im Kern in die richtige Richtung.”

Hier ging es allerdings noch um eine gewisse “Freiwilligkeit”, wobei Arbeitgeber als Anreiz für die Einrichtung solcher Arbeitsstellen keine Sozialabgaben zahlen sollten, während die betroffenen Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger keine Sozialabgaben finanziert bekommen sollten, da dies ungerecht wäre “im Verhältnis zu den vielen, die bisher schon an der unteren Lohnskala arbeiten”.

Manchmal wurde so etwas richtig konkret, wenn z.B. Heide Simonis forderte, über Studienpläne für Lehramtsstudenten festzuschreiben, daß diese während ihrer Lehrerausbildung als kostenlose Hilfslehrer zu unterrichten hätten [13]. In Niedersachsen hat sich Simonis-Parteikollege und damaliger Noch-Ministerpräsident von Niedersachsen, Sigmar Gabriel, gar nicht erst mit Reden aufgehalten, sondern gleich Tatsachen geschaffen:

“... haben die Verlässlichen Grundschulen die Möglichkeit, Lehrkräfte für den Vertretungsunterricht im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse einzustellen, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt den Grenzwert von 630 DM nicht überschreitet. Wenn die Bewerbung auch hierfür gelten soll, tragen Sie in den Feldern neben ‚Bewerbung auch für befristete Vertretungen‘ jeweils eine ‚1‘ ein.” [14]

Warum schreibe ich das? Hat ja nicht direkt etwas mit Arbeitsdienst/Zwangsarbeit zu tun.

Damals noch nicht. Es ging um die Diskussion über die Einrichtung von prekären Arbeitsverhältnissen, den sogenannten “Niedriglohnsektor” oder wie es in den USA heißt: “working poor”. Von “Dienstverpflichtung”, also Zwangsarbeit von Arbeitslosen, war nicht die Rede, nur von der üblichen Sozialleistungskürzung.

Aber, der Ausblick ist dennoch gemacht. Es ist ja eine Ideologie, verbreitet von Regierungs- und Unternehmerseite, daß die Arbeitslosen vorwiegend “unqualifiziert” wären. Wir hatten noch nie so viele arbeitslose handwerklich und akademisch Hochqualifizierte. Und die Zahlen steigen. Was liegt da näher als in Zukunft arbeitslose Lehrer via Zwangsarbeit zum Schulunterricht zu zwingen statt reguläre Lehrer einzustellen. Die SPD-Attacke mit den Lehrerjobs für 630 DM, heute 325 Euro, entspricht ja dem ab 1.1.2005 gültigen Regelsatz von 345 Euro (West). Und es ist doch Regierungsprogramm auf Bundesebene die Ganztags”betreuung” in Kindergarten, Vorschule, Schule etc. einzuführen. Da bietet es sich schon aus Kostengründen an, die arbeitslosen Lehrer nicht ihre Kinder zu Hause selber betreuen zu lassen und dafür noch Arbeitslosenunterstützung bekommen zu lassen, sondern diese arbeitslosen Lehrer zur Ganztagsbetreuung aller Kinder einzusetzen. Dann sind die Volksmassen bis auf die Schlafenszeit unter Kontrolle. Und falls doch noch Aufstände wegen der Hungerlöhne drohen, fordert die CDU schon mal ganz allgemein den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren zuzulassen.

Ja, und arbeitslose Erzieherinnen werden in den Ganztagskindergärten zwangsverpflichtet, und arbeitlose Köche werden in den Großküchen für die Ganztags-Schulen und Ganztags-Kindergärten zwangsverpflichtet, und sollte mal ein Hausmeister krank werden – siehe oben – dann wird auch dafür ein Arbeitsloser zwangsverpflichtet und so weiter und so weiter.

 

 

[Quellen;Links:]

[1]   Vergleiche § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II und § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II (BGBl. I, 2003, Nr. 66, S. 2957,2963)

[2]   vbw/prognos, Bildung neu denken!Das Zukunftsprojekt, Herausgeber: Verband der Bayerischen Wirtschaft e.V., Projektdurchführung: Prognos AG, Basel, Gesamtredaktion: Prof. Dr. Dieter Lenzen, FU Berlin – Eine Zusammenfassung der Studie als pdf-Download unter: www.vbw-bayern.de/pdf/Zusammenfassung_Bildungsstudie.pdf

[3]   Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 19.6.2003, Az.: 12 ME 142/03 – zit.n.: info also, Nr. 6/2003, S. 269

[4]   Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 26.11.2002, Az.: 10 TG 237/02 – zit.n.: info also, Nr.6/2003, S. 269/270

[5]   Diese Umgestaltung der Bundeswehr zu einer “Armee im Einsatz”, so Bundes”verteidigungs”minister Struck, sieht kurz gesagt “Einsatzkräfte” für den Krieg, “Stabilisierungskräfte” für die Besatzung und “Unterstützungskräfte” für die ganze Logistik, den Nachschub etwa im Verhältnis 1:2:4 vor. Das Verhältnis Kampfeinheit (“Einsatzkräfte”) zu Logistik/Nachschub (“Unterstützungskräfte”) entspräche dann in etwa dem bei den USA im Irak-Krieg 2003.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/622/24598/

und http://www.bundeswehr.de/wir/print/040113_kdb.php

[6]   http://www.freenet.de/freenet/politik_kontrovers/panorama/zivis/index.html

[7]   http://www.ndrinfo.de/ndrinfo_pages_std/0,2758,OID201704_REF6,00.html [Die ursprüngliche Seite (vom 12.1.2004) erschien bei der Probe am 21.3.2004 unter derselben URL nicht mehr.]

[8]   http://www.ndrinfo.de/ndrinfo_pages_std/0,2758,OID201490_REF6,00.html

[9]   http://www.bild.t-online.de vom 18.1.2004

[10] http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/52/25027/

[11] http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/workfare.pdf . Die Zitate stammen von Seite 6.

[12] Frankfurter Rundschau vom 29.6.1999 (Dokumentation)

[13] Frankfurter Rundschau vom 24.11.1998 (Artikel “Kiel denkt über Studenten als Hilfslehrer nach”)

[14] Merkblatt für die Bewerbung um die Einstellung in den Niedersächsischen Schuldienst zum 21.08.2000

 

 

 

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